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Gesundheitsbezogene Versprechen für Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel sollen für Verbraucher*innen nachvollziehbar sein. Die sogenannten Health Claims listen auf, was gesagt werden darf und was nicht. Daher sind uns bei manchen Vitalstoffen die Hände gebunden, obwohl wir gerne mehr über unsere Überzeugung bzgl. der Qualität und dem Nutzen unserer Produkte schreiben würden. Wir nehmen die Health Claims einmal genauer unter die Lupe.
Health Claims sind gesundheits- und nährwertbezogene Werbeaussagen über Lebensmittel. Seit dem Jahr 2012 dürfen Lebensmittel nur noch mit von der EU zugelassenen Gesundheitsslogans beworben werden.
Dies soll Verbraucher*innen schützen. Oftmals ist es für Käufer*innen schwierig oder gar unmöglich, die gesundheits- und nährwertbezogenen Angaben auf Produkten auf deren Wahrheitsgehalt hin einzuschätzen, geschweige denn zu überprüfen.
Darum hat die EU einige wissenschaftlich nicht haltbare Versprechen verboten.
Die Europäische Union hat im Jahr 2006 beschlossen, dass gesundheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel von der EU zugelassen sein müssen. Die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 trat in Kraft. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat daraufhin die von Herstellern aus allen EU-Mitgliedstaaten eingereichten Werbeversprechen wissenschaftlich überprüft.
Es waren so viele Anträge, dass die EU erst fünf Jahre später, im Frühjahr 2012, eine Liste mit 222 erlaubten gesundheitsbezogenen Aussagen (Health Claims) herausgebracht hat. Die Liste wird seither kontinuierlich ergänzt. Heute umfasst sie circa 250 Claims.
Nahrungsergänzungsmittel dienen, wie der Name schon sagt, der Ergänzung der normalen Aufnahme von Vitalstoffen durch die Ernährung (bei Menschen mit erhöhtem Bedarf an Vitaminen und Mineralien, z.B. Sportler) und gelten rechtlich nicht als Medikamente bzw. Arzneimittel, sondern als Lebensmittel. Deshalb ist auch Vitamaze an die Vorgaben der Health-Claims-Verordnung gebunden.
Wir sprechen daher (fast) nie von der „Wirkung” unserer Nahrungsergänzungsmittel, und wenn doch, dann nutzen wir die von der Health-Claims-Verordnung vorgesehene Formulierung dafür. Das klingt dann mitunter etwas ungewöhnlich oder hölzern. Beispielsweise erlaubt die Verordnung folgende Aussagen über Eisen: „Eisen trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei“ und „Eisen trägt zu einem normalen Sauerstofftransport im Körper bei“. Vielleicht haben Sie sich ja schon einmal darüber gewundert, warum wir solche und ähnliche Aussagen über unsere Produkte treffen. Es liegt an der Health-Claims-Verordnung.
Heutzutage gibt es etwa 250 von der Europäischen Kommission zugelassene, gesundheitsbezogene Aussagen. Möchte ein Hersteller eine dieser Aussagen verwenden, muss diese sich auf den jeweiligen Inhaltsstoff beziehen, nicht auf das gesamte Produkt.
Es ist also beispielsweise nicht die Zitrone, sondern der Inhaltsstoff Vitamin C, der „zur normalen Funktion des Immunsystems beiträgt". Die vorgegebene Wortwahl der zugelassenen Health Claims muss dabei möglichst eingehalten werden.
Manche Hersteller versetzen ihre Produkte sogar mit zusätzlichen Nährstoffen, um die gewünschte Werbeaussage nutzen zu können, wenn es sich z.B. um ernährungsphysiologisch eher ungünstige, zuckrige oder fettreiche Lebensmittel handelt.
Darum ist es immer sinnvoll, sich die Zusammensetzung der Nahrungsmittel genau anzuschauen und kritisch zu hinterfragen, was wirklich gut für Ihren Körper ist. Möglichst unverarbeitete, reine Nahrungsmittel sind natürlich immer besser als stark verarbeitete Produkte, bei denen die Liste der Inhaltsstoffe und Zusatzstoffe oft sehr lang ist.
Viele zulässige gesundheitsbezogene Aussagen in der Health-Claims-Verordnung drehen sich um Vitamine und Mineralstoffe. Unter anderem für diese Inhaltsstoffe darf Vitamaze Health Claims benutzen:
Wenn Sie sich weiter über die Health Claims informieren wollen, können Sie sich die Liste der durch die EFSA zugelassenen Werbeaussagen zum Nachlesen herunterladen.
+++ Auch in Apotheken erhältlich:Produkte von Vitamaze und VISPURA sind auch in Apotheken in Ihrer Nähe erhältlich. +++